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LEADER - Häufige Fragen

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. Es zeichnet sich durch einen Ansatz der Regionalentwicklung aus, welcher es den Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten und die Region gemeinsam weiterzuentwickeln.

LEADER bedeutet Liason entre actions de développement de l`economie rurale = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Wenn ein Projektaufruf veröffentlicht ist, können bis zum Tag der Einreichungsfrist Projektanträge bei der Geschäftsstelle der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn eingereicht werden. Die Projektaufrufe werden u. a. in den Amtsblättern der Kommunen sowie auf dieser Website unter diesem Link veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen (<50 Mitarbeiter), eingetragene Vereine, Stiftungen, Privatpersonen. Eine lose Interessengemeinschaft ist nicht antragsberechtigt, da es sich hierbei um keine Rechtspersönlichkeit handelt.

Der Fördersatz hängt von Faktoren wie Antragsteller, Inhalt des Projekts oder der Beihilferelevanz ab. Die Fördersätze liegen zwischen 25 und 70 Prozent. Gefördert werden die förderfähigen Nettokosten. Unterstützte Projekte dürfen nicht teurer als 700.000 Euro netto sein.

Die Antragsunterlagen bestehen voraussichtlich aus einem Projektdatenblatt (PDB), einem Fragebogen und einer Kostenberechnung DIN 276 vom Planer oder Architekt. Diese müssen einmal postalisch mit Unterschrift und einem digital bei der Geschäftsstelle in Bretzfeld eingereicht werden.

Der Auswahlausschuss diskutiert und bewertet alle fristgerecht eingegangenen und grundsätzlich förderfähigen Projektanträge mit den Kriterien der Projektbewertungsmatrix (PBM). Für eine Förderung muss das Projekt die Mindestschwelle erreichen (vgl. PBM). Anschließend wird aus den Einzelbewertungen ein Ranking gebildet und die Fördermittel werden entsprechend des Rankings verteilt.

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Bewilligung des Projekts begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Dies ist unbedingt zu beachten und einzuhalten, da ansonsten keine Förderung möglich ist.

Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie verschiedene Auflagen, die bei der Umsetzung des Projekts beachtet werden müssen. Das Projekt muss so umgesetzt werden, wie es beantragt und bewilligt wurde. 

Sollten Sie während der Umsetzung feststellen, dass Änderungen notwendig sind, klären Sie das unbedingt VORHER mit der Bewilligungsstelle ab und lassen sich die geplante Änderung genehmigen.

Ergeben sich wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Beschluss müssen diese vom  Auswahlausschuss der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn bestätigt werden.

Kommunale Antragsteller sind zwingend an das geltende Vergaberecht gebunden. Dies bedeutet, dass im Vorfeld zunächst geprüft werden muss, welches Vergabeverfahren für die Ausschreibung angewendet werden muss.

Je nach Art des Projekts bzw. Leistung müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden. Dies ist vom Antragsteller mit der Bewilligungsstelle (Regierungspräsidium Stuttgart) abzuklären.

Private und gewerbliche Antragsteller müssen zur Plausibilisierung ihrer Projektkosten drei Angebote vorlegen.

LEADER-Projekte müssen komplett vorfinanziert werden. D. h. die Finanzierung des Projekts muss im Vorfeld ohne den Zuschuss sichergestellt werden (ggf. durch ein Bankdarlehen; beachten Sie hierbei eine ausreichend lange Laufzeit). Der bewilligte Zuschuss wird nach der vollständigen Umsetzung des Projektes inkl. Begleichung aller Rechnungen ausbezahlt. Hierfür muss beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Verwendungsnachweis (VN) eingereicht werden.

Wenn das Projekt vollständig umgesetzt wurde, kann der Verwendungsnachweis beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden.

Hierzu sind u. a. sämtliche Rechnungen im Original und ein Abschlussbericht vorzulegen. Welche weiteren Dokumente erforderlich sind, erfahren Sie von der auszahlenden Stelle.

Bei kommunalen Antragstellern ist auch eine lückenlose Dokumentation des Vergabeverfahrens nachzuweisen.

Regionalbudget - Häufige Fragen

Das Regionalbudget stellt ein niederschwelliges Förderangebot ergänzend zu LEADER dar. Hierüber können Kleinprojekte bis 20.000 € netto unterstützt werden. Vor allem für Vereine stellt dies ein attraktives Angebot dar. Aber auch gewerbliche Anträge im Bereich Nah- und Grundversorgung sowie Infrastrukturmaßnahmen von Kommunen können bezuschusst werden.

Es handelt sich hierbei um ein Förderprogramm des Bundes, welches kofinanziert wird durch das Land Baden-Württemberg und die beiden Landkreise Hohenlohe und Heilbronn. Es steht der LEADER-Aktionsgruppe Limesregion Hohenlohe-Heilbronn für die Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Jedes Jahr stehen der LEADER-Aktionsgruppe Limesregion Hohenlohe-Heilbronn voraussichtlich 200.000 Euro zur Verfügung.

Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von 20.000 Euro netto nicht übersteigen. Eigenleistungen sind mit 15 Euro / Stunde bei der Berechnung der Kostenobergrenze zu berücksichtigen. 

Alle Kleinprojekte müssen im Aktionsgebiet der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn umgesetzt werden und einem Handlungsfeldziel im Regionalen Entwicklungskonzept sowie einer Ziffer der GAK zuordenbar sein:

  • Ziffer 2: Pläne für Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Ziffer 3: Regionalmanagement
  • Ziffer 4: Dorfentwicklung
  • Ziffer 5: Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  • Ziffer 8: Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Ziffer 9: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Es gibt einen einheitlichen Fördersatz in Höhe von 80% der förderfähigen Nettokosten.

  • Eigenleistungen sind immer in die Projektgesamtkosten einzubeziehen
  • Förderfähige Eigenleistungen werden mit 15 Euro / Stunde (brutto wie netto) berechnet. Hiervon werden 80 % bezuschusst
  • Eigenleistungen sind förderfähig, wenn
    • Antragsteller eine Kommune oder ein Verein ist …
    • UND die Eigenleistungen von Bürger:innen erbracht werden
    • ODER von einem Bauhof mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Insgesamt darf der Anteil der Eigenleistungen nicht mehr als 50 % der Projektgesamtkosten (netto) ausmachen.

Für einen Projektantrag müssen bei der Geschäftsstelle der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn einmal postalisch mit Unterschrift und einmal digital eingereicht werden:

  • Projektdatenblatt (PDB),
  • Fragebogen,
  • DIN 276 oder Kostenplan mit einem Angebot je Kostenposition. Im Bewilligungsantrag ist ein weiteres Vergleichsangebot je Kostenposition einzureichen.

Nein! Mit der Projektumsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein privatrechtlicher Vertrag (sog. Bewilligung) zwischen dem Antragsteller und unserem Regionalentwicklungsverein geschlossen wurde. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Als Maßnahmenbeginn gelten auch abgeschlossene Liefer- und Leistungsverträge.

Die Projektkosten können durch zwei Varianten plausibilisiert werden:

  • eine vom Architekten unterschriebene DIN 276
  • ein vom Antragsteller unterschriebener Kostenplan mit einem Angebot je Kostenposition

Der Auswahlausschuss diskutiert und bewertet alle fristgerecht eingegangenen und grundsätzlich förderfähigen Projektanträge mit den Kriterien der Projektbewertungsmatrix (PBM). Für eine Förderung muss das Projekt die Mindestschwelle erreichen (vgl. PBM). Anschließend wird aus den Einzelbewertungen ein Ranking gebildet und die Fördermittel werden entsprechend des Rankings verteilt.

Jedes Projekt muss innerhalb desselben Kalenderjahres umgesetzt und abgerechnet werden. Für die Projektumsetzung ist bis Anfang November Zeit. Danach muss der Verwendungsnachweis bis zum 12. November beim Regionalmanagement eingereicht werden.

Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung des fristgerecht eingereichten Verwendungsnachweises ausgezahlt. Spätestens im Dezember des jeweiligen Budgetjahres wird der Zuschuss ausbezahlt.

Wichtig: Der Antragsteller muss zunächst die kompletten Projektkosten selbst vorfinanzieren. Erst nach vollständiger Umsetzung und Bezahlung aller Rechnungen kann der Zuschuss ausgezahlt werden.

Das Regionalmanagement ist Ansprechpartner während des gesamten Projektverlaufs. Das Regionalmanagement prüft die Projektanträge auf grundsätzliche Förderfähigkeit, schließt die privatrechtlichen Verträge im Namen des Vereins mit den Projektträgern und zahlt nach Prüfung der Verwendungsnachweise die Zuschüsse aus.

Ist Ihre Frage nicht dabei?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.