Ablauf einer Förderung

Wie läuft die REGIONALBUDGET-Förderung ab?

PROJEKTAUFRUF

Das Regionalmanagement veröffentlich in der Regel zu Beginn eines Jahres bzw. ggf. auch schon im letzten Quartal des Vorjahres einen Projektaufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Regionalbudget. Diesen finden Sie unter anderem auf dieser Website unter Antragsunterlagen. Neben der  Abgabefrist zur Einreichung von Projekten sind auch die inhaltlichen Ziele und sonstigen Rahmenbedingungen im Projektaufruf festgelegt.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement zur Sicherstellung der Förderfähigkeit und Einhaltung aller Vorschriften wird empfohlen! Auch unabhängig von einem Projektaufruf können Sie sich mit Ihrer Idee jederzeit an das Regionalmanagement wenden.

Bevor Sie loslegen – ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN:

  • Ihr Projekt muss im Aktionsgebiet der „Limesregion Hohenlohe-Heilbronn“ umgesetzt werden
  • Sie dürfen noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und führt zum Verlust des Zuschusses. Bereits eine Auftragsvergabe wird als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet. Die Angaben im Förderantrag und im Zuwendungsbescheid sind verbindlich.

1.Kontaktaufnahme

In einem Beratungsgespräch geben wir Ihnen eine erste Einschätzung der Fördermöglichkeit für Ihre Projektidee und erläutern Ihnen die Grundsätze des Förderverfahrens bzw. klären Ihre Fragen.

2.  Einreichung Projektantrag 

Mit Hilfe unserer Antragsunterlagen reichen Sie Ihren Projektantrag einmal digital und einmal schriftlich beim Regionalmanagement ein und beantworten alle Fragen, die für eine Förderung notwendig sind.

3. Bewertung und Auswahl Ihres Projektes

Das Regionalmanagement überprüft die formellen und materiellen Fördervoraussetzungen. Anschließend diskutiert und bewertet der Auswahlausschuss Ihren eingereichten Projektantrag. Dies geschieht auf Grundlage der Projektbewertungsmatrix, welche unter Service/Download zu finden ist. 

4. Bewilligungsantrag

Nach Beschluss durch das lokale Auswahlgremium der Limesregion muss der Projektträger den Bewilligungsantrag beim Regionalmanagement der Limesregion einreichen

Ein wesentlicher Bestandteil des Bewilligungsverfahrens ist die sogenannte Kostenplausibilisierung. Dabei muss der Antragsteller u. a. ein weiteres Vergleichsangebot einreichen. Außerdem sind alle erforderlichen Genehmigungen (Bau, Denkmal, Wasser, Brandschutz, …) sowie ggf. eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Nach positiver Prüfung Ihres Bewilligungsantrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.

 

5. Umsetzung

Nun setzen Sie Ihr Projekt wie  im Projektdatenblatt beschrieben um. Änderungen müssen stets frühzeitig angezeigt und vom Regionalmanagement freigegeben werden.

WICHTIG: Erst nach erfolgter Bewilligung darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. 

Zwischen dem Antragsteller und unserem Regionalentwicklungsverein wird ein privatrechtlicher Vertrag über die Umsetzung des Projektes geschlossen.

6. Abrechnung & Verwendungsnachweis

Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen muss auf Basis der bezahlten Rechnungen ein Verwendungsnachweis beim Regionalmanagement der Limesregion eingereicht werden. Zwischenabrechnungen sind nicht möglich. Der Antragsteller muss für sämtliche Kosten in Vorleistung gehen.

Im Verwendungsnachweis können nur beantragte Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans sind. Kostensteigerungen müssen vom Antragsteller getragen werden.

WICHTIG: Die Kosten des Projekts dürfen bei der Umsetzung nicht über 20.000 Euro netto steigen.

HINWEIS:

Bitte bewahren Sie alle Projektunterlagen für mindestens sieben Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen.