Informationen

REGIONALBUDGET für Kleinprojekte

Die wichtigsten Infos im Überblick

Das Regionalbudget stellt ein niederschwelliges Förderangebot für Kleinprojekte dar. 

Bereits geförderte Projekte können in unserer Projektkarte entdeckt werden.

Fördervoraussetzungen (nicht abschließend):
  • Das Projekt befindet sich im Aktionsgebiet „Limesregion Hohenlohe-Heilbronn“ oder dient vorrangig dem Aktionsgebiet
  • Das Projekt kann mindestens einem Handlungsfeld des Regionalen Entwicklungskonzeptes zugeordnet werden sowie einer der 6 Ziffern der Förderrichtlinie GAK
  • Das Projekt darf die Kostenobergrenze von 20.000 € netto nicht übersteigen
  • Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb desselben Kalenderjahres umgesetzt und abgerechnet werden
  • Mit der Projektumsetzung darf erst begonnen werden, wenn das Projekt bewilligt wurde. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden
  • Antragsteller können u. a. Privatpersonen, (Kleinst-) Unternehmen, eingetragene Vereine, Kommunen sein
  • Der Fördersatz liegt einheitlich bei 80 % der förderfähigen Nettokosten
 
Nicht förderfähig sind:
  • Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 Euro netto
  • Projekte mit Gesamtkosten unter 1.250 Euro netto
  • Personalkosten
  • Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
  • Mehrwertsteuer
  • Skonti & Rabatte
  • Laufende Kosten (Personal, Miete, Strom, etc.)
  • Ausgleichsmaßnahmen
  • Verwaltungsleistungen
  • kommunale Pflichtaufgaben (Friedhofswesen, Schulen, …)
… diese Aufzählung ist nicht abschließend.