REGIONALBUDGET für Kleinprojekte
Die wichtigsten Infos im Überblick
Das Regionalbudget stellt ein niederschwelliges Förderangebot für Kleinprojekte dar.
Bereits geförderte Projekte können in unserer Projektkarte entdeckt werden.
Fördervoraussetzungen (nicht abschließend):
- Das Projekt befindet sich im Aktionsgebiet „Limesregion Hohenlohe-Heilbronn“ oder dient vorrangig dem Aktionsgebiet
- Das Projekt kann mindestens einem Handlungsfeld des Regionalen Entwicklungskonzeptes zugeordnet werden sowie einer der 6 Ziffern der Förderrichtlinie GAK
- Das Projekt darf die Kostenobergrenze von 20.000 € netto nicht übersteigen
- Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb desselben Kalenderjahres umgesetzt und abgerechnet werden
- Mit der Projektumsetzung darf erst begonnen werden, wenn das Projekt bewilligt wurde. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden
- Antragsteller können u. a. Privatpersonen, (Kleinst-) Unternehmen, eingetragene Vereine, Kommunen sein
- Der Fördersatz liegt einheitlich bei 80 % der förderfähigen Nettokosten
Nicht förderfähig sind:
- Projekte mit Gesamtkosten über 20.000 Euro netto
- Projekte mit Gesamtkosten unter 1.250 Euro netto
- Personalkosten
- Ersatzbeschaffungen & Reparaturen
- Mehrwertsteuer
- Skonti & Rabatte
- Laufende Kosten (Personal, Miete, Strom, etc.)
- Ausgleichsmaßnahmen
- Verwaltungsleistungen
- kommunale Pflichtaufgaben (Friedhofswesen, Schulen, …)
… diese Aufzählung ist nicht abschließend.