Ablauf einer Förderung

Wie läuft die LEADER-Förderung ab?

PROJEKTAUFRUF

Das Regionalmanagement veröffentlicht etwa 2 mal pro Kalenderjahr einen Projektaufruf zur Einreichung von Projektanträgen. Diesen finden Sie unter anderem auf dieser Website unter Antragsunterlagen. Hierin sind unter anderem die Höhe der EU-Fördermittel sowie die Frist zur Einreichung von Projekten und die inhaltliche Ausrichtung festgelegt.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement zur Sicherstellung der Förderfähigkeit und Einhaltung aller Vorschriften wird dringend empfohlen. Auch unabhängig von einem Projektaufruf können Sie sich mit Ihrer Idee jederzeit an das Regionalmanagement wenden.

Bevor Sie loslegen – ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN:

  • Ihr Projekt muss im Aktionsgebiet der „Limesregion Hohenlohe-Heilbronn“ liegen
  • Sie dürfen noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und führt zum Verlust des Zuschusses. Bereits eine Auftragsvergabe wird als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet. Die Angaben im Förderantrag und im Zuwendungsbescheid sind verbindlich.

1. Kontaktaufnahme

In einem Beratungsgespräch geben wir Ihnen eine erste Einschätzung der Fördermöglichkeit für Ihre Projektidee und erläutern Ihnen die Grundsätze des Förderverfahrens bzw. klären Ihre Fragen.

2.  Einreichung Projektantrag

Mit Hilfe unserer Antragsunterlagen reichen Sie Ihren Projektantrag einmal digital und einmal schriftlich beim Regionalmanagement ein und beantworten alle Fragen, die für eine Förderung notwendig sind.

3. Bewertung und Auswahl Ihres Projektes

Das Regionalmanagement überprüft die formellen und materiellen Fördervoraussetzungen. Anschließend diskutiert und bewertet der Auswahlausschuss Ihren eingereichten Projektantrag. Dies geschieht auf Grundlage der Projektbewertungsmatrix, welche unter Service/Download zu finden ist.

4. Bewilligungsantrag

Nach Beschluss durch das lokale Auswahlgremium der Limesregion muss der Projektträger den Bewilligungsantrag beim Regierungspräsidium in Stuttgart einreichen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Bewilligungsverfahrens ist die sogenannte Kostenplausibilisierung. Dabei muss der Antragsteller in der Regel drei Vergleichsangebote einreichen. Außerdem sind alle erforderlichen Genehmigungen (Bau, Denkmal, Wasser, Brandschutz, …) sowie ggf. eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Nach positiver Prüfung Ihres Bewilligungsantrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.

5. Umsetzung

Nun setzen Sie Ihr Projekt wie  im Projektdatenblatt beschrieben um. Änderungen müssen stets frühzeitig angezeigt und vom Regionalmanagement freigegeben werden.

WICHTIG: Erst nach erfolgter Bewilligung darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. 

6. Abrechnung & Verwendungsnachweis

Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen müssen Sie auf Basis der bezahlten Rechnungen einen Verwendungsnachweis beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen. Zwischenabrechnungen sind nicht möglich. Für sämtliche Kosten müssen sie zunächst in Vorleistung gehen.

Im Verwendungsnachweis können nur beantragte Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans sind. Kostensteigerungen müssen selbst getragen werden.

WICHTIG: Die Kosten des Projekts dürfen bei der Umsetzung nicht über 700.000 Euro netto steigen.

HINWEIS:

Bitte bewahren Sie alle Projektunterlagen für mindestens sieben Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen.