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REGIONALBUDGET 2025 – Projektaufruf

Ab sofort können Projektanträge im Aktionsgebiet der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn gestellt werden.

Wir suchen: Kleine Projekte mit großer Wirkung!

Einreichungsfrist ist der 17. Februar 2025

Die Fördermittel werden unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung durch das Land ausgeschrieben.

Der Fördersatz liegt einheitlich bei 80 % der förderfähigen Nettokosten.

Das Projekt darf die Kostenobergrenze von 20.000 € netto nicht übersteigen.

Achtung! Es können nur Kleinprojekte gefördert werden, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

Antragsteller können u. a. Kommunen eingetragene Vereine oder (Kleinst-) Unternehmen sein.

Hier geht es zu den Antragsunterlagen.

Pressemitteilung

17. Dezember 2024

Kleinprojekte in der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn gesucht

Verein veröffentlicht Projektaufruf im Regionalbudget für Kleinprojekte

Ab sofort können Projekte für das Förderprogramm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ im Aktionsgebiet der Limesregion gestellt werden. Einreichungsfrist für die Kleinprojekte mit Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro netto ist der 17. Februar 2025. Dabei gibt es einen Fördersatz von 80 Prozent auf die Nettokosten. Die Fördermittel werden unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung durch das Land ausgeschrieben.

Unter anderem können Maßnahmen in den Bereichen Dorfentwicklung, Tourismus, Freizeitinfrastruktur und Grundversorgung unterstützt werden. Alle förderfähigen Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins mit transparenten Bewertungskriterien bepunktet und in eine Rangfolge gebracht. Dabei spielen die Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs), Digitalisierung, Barrierefreiheit, Klimaschutz und -anpassung sowie die Förderung von ehrenamtlichem Engagement eine zentrale Rolle. Gefördert wurden in der Limesregion bereits beispielsweise der Ausbau einer Ape zum Foodtruck, ein Kindererlebnispfad sowie der Umbau eines Waaghauses in einen Multifunktionsraum.

Antragsberechtigt sind u. a. Vereine, Kleinst- und Kleinunternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Gemäß dem Jährlichkeitsprinzip müssen die Projekte im Jahr 2025 umgesetzt und abgerechnet werden. Voraussetzung ist auch, dass die Projekte im Aktionsgebiet umgesetzt werden. Dieses besteht aus den 13 Kommunen Bretzfeld, Hardthausen am Kocher, Jagsthausen, Langenbrettach, Möckmühl, Neudenau, Neuenstein, Obersulm, Öhringen (ohne Hauptort), Pfedelbach, Roigheim, Widdern und Zweiflingen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement der Limesregion Hohenlohe-Heilbronn zur Sicherstellung der Förderfähigkeit wird empfohlen: Limesregion@Hohenlohekreis.de oder 07946 / 420 919-0.